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AGB

Event- & Hochzeits DJ

(Stand 06.04.2024) 

Auf die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kunden (im folgenden „Auftraggeber“) und Jan Thünnissen (im Folgenden „DJ Jan“ oder „Auftragnehmer“ genannt), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen verbindliche Anwendung: 

1. Allgemeines 

Auf alle Angebote und Leistungen von DJ Jan finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung. Sie gelten zudem auch, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Es sei denn, diesen eigenen Bedingungen wurde ausdrücklich beidseitig und schriftlich zugestimmt. 

2. Angebote und Abschluss 

Alle Angebote sind freibleibend. Alle Buchungen bedürfen einer durch DJ Jan erstellte Buchungsbestätigung. Ein Vertrag kommt nach dem Buchungswunsch des Auftraggebers (Willenserklärung) zustande, sobald DJ Jan diese zur Kenntnis nimmt und bestätigt. 
 
Anfragen und Buchungswünsche werden z.B. mündlich, fernmündlich, über das Online-Kontaktformular oder per E-mail an DJ Jan übermittelt. Auch SMS, Whatsapp-, Threema-, Telegram-, Facebook-, Instagram-Nachrichten oder Nachrichten über andere soziale Netzwerke sind rechtskräftig und bindend. 
 
Mündliche Zusagen von DJ Jan müssen zur ihrer Gültigkeit zusätzlich in Schriftform übermittelt werden (z.B. per Vertrag, Buchungsbestätigung, per E-mail Freitext oder anderer schriftlicher Vereinbarung). Bis dahin bleiben sie unverbindlich. Bitte nutzen Sie hierfür üblicherweise die Postanschrift, die E-Mail-Adresse mail@djjaneu. 

3. Leistungen 

DJ Jan bietet folgende eventbezogene (zeitlich befristete) Dienstleistungen nach Wünschen des Auftraggebers an und handelt dabei nicht als Veranstalter: 

  • Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und/oder Live-Bands bzw. die Gestaltung des vereinbarten Events laut Angebot 
  • Bereitstellung von Beschallungs-, Lichttechnik 
  • Verleih von Beschallungs-, Lichttechnik sowie weiterer Bühnenausstattung an Dritte 
  • Durchführung weiterer allgemeiner und eventbezogener Dienstleistungen als DJ oder in anderer Funktion 

Alle Aufträge erfolgen grundsätzlich unter der Voraussetzung voller Haftungsübernahme durch den Auftraggeber. Wird die durch den Auftragnehmer gestellte technische Ausstattung der Feier während der vereinbarten Leistungsdauer mutwillig oder fahrlässig durch den Auftraggeber, die Gäste oder andere dritte Personen beschädigt oder zerstört, so liegt die Haftung für den Schaden beim Auftraggeber. Dieses gilt auch unter seiner Abwesenheit während einer noch fortlaufenden Leistung. 
 
Die gebuchte Leistung beginnt grundsätzlich bei Erstkontakt aber spätestens mit Abschluss einer Buchung. Aufgrund der Reservierung und der daraus folgenden Ablehnung aller weiterer Interessenten findet eine zu vergütende Leistung auch fortlaufend (während der Planungszeit) bis zum eigentlichen Veranstaltungstag statt. Am Veranstaltungstag beginnt die Leistung mit dem Eintreffen am Erfüllungsort (z.B. zum Aufbauen der Technik) und endet mit Verlassen des Erfüllungsortes. Die Auf- und Abbauzeit werden in der Regel nicht einzeln aufgeführt oder berechnet sondern im Angebot inkludiert bzw. pauschaliert. 

 
Die Musik- und Technikauswahl wird während des gesamten Engagements dem Motto der Feier und den Absprachen und Wünschen des Auftraggebers angepasst. Sie unterliegen den Erfahrungen von DJ Jan und werden nach bestem Wissen und Möglichkeiten zum Wohl des Kunden und der Feier umgesetzt. Es findet (spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsdatum) ein Vorgespräch zwischen Auftraggeber und DJ Jan über den gewünschten Ablauf und die genauere technische Ausstattung des Events statt (wahlweise telefonisch oder persönlich). 

 
Die Anreise zum Ort der Leistungserbringung und der Aufbau der eventbezogenen Ausstattung gemäß Angebot erfolgt i.d.R. ca. 30 – 180 (Abhängig der Aufbauzeit) Minuten vor offiziellem Empfang der Gäste (kostenlos sofern nichts anderes vereinbart) und werden bis zum offiziellen Empfang abgeschlossen sein (Geringe Verzögerungen sind selten, z.B. durch höhere Gewalt möglich, und zu tolerieren). Ein freier Zugang am Erfüllungsort (z.B. vom Parkplatz zur Bühne) muss gewährleistet sein. Die Distanz zwischen Anlieferung der technischen Ausstattung (z.B. Parkplatz oder Lieferanteneingang) und dem eigentlichen Erfüllungsort (Bühne, etc.) muss dem Dienstleister zumutbar sein. 

 
Sollte der Veranstaltungsort über eine WiFi-Internetleitung verfügen (z.B. W-LAN), so ist DJ Jan ein Zugang für z.B. 12 Stunden, auch auf Kosten des Auftraggebers, zu gewähren. Für die gesamte Dauer der Leistung sind Speisen und Getränke in einem üblichen Maße für DJ Jan und im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall für eine zusätzliche Hilfsperson gemäß Angebot des Hauses (z.B. Hotel oder Gaststätte) frei. Die Kosten trägt der Auftraggeber. 

4. Preise 

Alle Angebote und deren Preise werden individuell auf Grundlage der übermittelten Auftrags-Eckdaten erstellt. Bei allen veranschlagten Summen (z.B. im pauschalisierten Angebot) handelt es sich um Nettobeträge. Diese sind bei Rechnungsstellung zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19% der Auftragssumme zu begleichen.  
 
Weitere Leistungen (z.B. gewünschte Zusatzpakete), die in der ersten Anfrage oder Veranstaltungsvereinbarung (Dienstvertrag) nicht oder noch nicht enthalten sind, werden gemäß vorherigem Angebot zusätzlich nach gleicher Art berechnet. Die Preise einzelner Positionen bei einer Sammelbestellung (z.B. Dienstleistungen, Zusatzpakete sowie Mietgegenstände) sind nur in Kombination gültig. 
 
Der veranschlagte Gesamtpreis eines Angebots ist grundsätzlich immer ein vereinfachtes personengebundenes Tages-Honorar für z.B. eine bis zu 10-Stunden Dienstleistung inkl. variabler technischer Ausstattung und kostenpflichtiger Verlängerungsmöglichkeit. Die Pauschale bzw. das gebuchte DJ Paket (Leistungsdauer) beginnt grundsätzlich immer direkt nach Abschluss des Aufbauens und damit verbundener Anwesenheit am Veranstaltungsort! 

5. Verträge 

Jeder Leistung von DJ Jan liegt ein rechtmäßiger Vertrag (Dienstvertrag im Sinne des §611 BGB) zu Grunde. Dieser beinhaltet eine zu vergütende Arbeit von rund 50% Leistungen und Kosten im Vorfeld sowie 50% Rest-Anteil am tatsächlichen Veranstaltungstag. Alle darin enthaltenen weisungsgebundenen Dienste müssen in harmonischem Einvernehmen und in allgemein zumutbarer Gestalt erfolgen. Genaue Zeitfenster und Orte zur Erbringung der Leistung können auf Wunsch nach Vertragsschluss noch angepasst bzw. verändert werden. Jegliche Veränderung muss dabei einvernehmlich und frühzeitig erfolgen. Es handelt sich dabei um einen zeitlich befristeten Dienstvertrag im Sinne des Gesetzes. 
 
Verträge und Zusatzleistungen werden ebenfalls mündlich geschlossen und bestellt. Die Leistungen und Dienste von DJ Jan sind nur außerordentlich und kostenpflichtig gemäß §626 (1) BGB kündbar. Eine außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Kenntniserlangung der maßgebenden Tatsachen die zu einem Kündigungswunsch führen erfolgen. Jede Kündigung ist schriftlich an DJ Jan zu übermitteln. Jedes Auflösungs-Angebot zu bereits bestehenden Verträgen muss zwingend fristgemäß und vollständig beglichen werden. 
 
Bis zum vollständigen Zahlungseingang oder bei Ablauf des Zahlungsziels ohne Zahlung bleibt die ursprüngliche Schuld und damit der ursprünglich geschlossene Vertrag unverändert bestehen. Ein Auflösungs-Angebot verliert damit aufgrund unvollständiger Erfüllung oder gänzlicher Unterlassung seine Gültigkeit. Eine Pflicht zur Ersatzleistung oder alternativen Buchung im Falle einer Auflösung eines Vertrags besteht für den Auftragnehmer (DJ Jan) nicht. 
 
Alle Verträge werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses herrschenden Bedingungen (auch am Veranstaltungsort) und Leistungsansprüche (zum Beispiel auf Grundlage des vorherigen Angebotes) geschlossen. 
 
Sollten sich nach Vertragsschluss allgemeine Voraussetzungen oder Bedingungen im Vergleich zum Zeitpunkt der Buchung (zum Beispiel  örtliche Gegebenheiten oder neue technische Installationen am Erbringungsort wie z.B. das Vorhandensein von Veranstaltungs-, Beleuchtungs-, Konferenz oder Fototechnik) verändern, so sind alle Vertragsinhalte und Leistungen dennoch in ihrem ursprünglichen Umfang vollständig zu vergüten. 
 
Alle weiteren Vertragsveränderungen können auf Wunsch kostenpflichtig per Aufhebungsvertrag und und in ähnlicher Form vorgenommen werden. 

6. Zahlungsbedingungen 

Der vereinbarte Gegenwert der Leistungen ist (mit Ausnahme von B2B Geschäften bzw. gewerblichen Kunden) zuverlässig und gemäß vorheriger Vereinbarung bis spätestens zum Tage der Leistungserbringung vollständig zu zahlen.  
DJ Jan ist (in begründeten Ausnahmefällen wie z.B. dem Verdacht einer mangelnden Kredit- oder Vertrauenswürdigkeit des Auftraggebers) berechtigt, bis zu 100% der Gage im Voraus und vor Vertragsabschluss zu fordern. 
 
Für private Kunden ist die vertragliche Gage in allen Fällen (sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde) spätestens bis zum Ende der Leistung vollständig zu begleichen. Gewerbliche Kunden und Firmen erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung im Anschluss der Leistung. Diese ist binnen 14 Tagen zu zahlen. Alle Rechnungsbeträge werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Auch unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und vom Auftragnehmer anerkannt ist. 
 
Eine genehmigte Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von DJ Jan gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Zahlungswunsch nicht ein, so ist DJ Jan zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen ohne separate Aufforderung vom Auftragnehmer sofort und in einem Betrag fällig. 
 
Werden DJ Jan zudem Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ Jan ist berechtigt seine Forderungen an Dritte abzutreten. 

7. Leistungsstörungen 

Mängel an allen erbrachten Leistungen sind grundsätzlich umgehend und unverzüglich aber spätestens in schriftlicher Form binnen 7 Tagen nach Leistungserbringung bei DJ Jan, Jan Thünnissen, Kivitter Hof 1a, 41352 Korschenbroich vorzulegen. Andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche des Auftraggebers. 
 
Rechnungen und Gagen sind unabhängig von einem subjektiv empfundenen Erfolg der Leistung zu zahlen. In jedem Falle wird von DJ Jan stets eine nach Kräften best mögliche Leistung zum Wohle der Veranstaltung und im Sinne der Kundenwünsche und vorherigen Absprachen erbracht. 
 
Sollten andere Faktoren die Leistungen des Auftragnehmers beeinträchtigen oder stören, die nicht selbstverschuldet wurden, liegt die Haftung (bzw. Zahlungspflicht) beim Auftraggeber. Beispiele hierfür sind Wetterlagen die eine Erbringung der Leistung unzumutbar machen, andere höhere Gewalt vor oder während der Leistungsdauer am Veranstaltungsort, das negative Einwirken des Gastwirts oder der Gäste auf den DJ oder ähnliche Gründe. Eine Erbringung der Leistung ist in diesen Fällen nicht mehr garantiert oder gänzlich unmöglich. Die vollständige Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt davon jedoch unberührt. 

8. Termin-Reservierungen 

Sollte eine vage Planung oder ein möglicher Ausfall bzw. eine mögliche bevorstehende Terminveränderung anstehen, können potentielle Ausweichtermine angefragt bzw. reserviert werden. In der Regel, sind alle Freitage & Samstage insbesondere in den Monaten April bis November vielfach angefragt und äußerst begehrt. 
 
Reservierungen alternativer Termine werden pauschal gemäß Storno-Tabelle gemäß Punkt 9 dieser AGB der DJ-Grundleistung inkl. Technik und der zuvor bestellten Zusatzleistungen & Pakete pro Tag berechnet. Andere und weitere Interessenten werden nach erfolgreicher Reservierung abgewiesen und der Tag ist exklusiv für den Reservierenden geblockt. Im Falle einer darauf folgenden Stornierung der ursprünglichen Buchung kann der geforderte Betrag trotz angefragter oder erfolgter Verlegung nicht angerechnet oder erstattet werden. 
 
Die Belegung der Hochzeits-Termine findet üblicherweise rund 12 Monate vor tatsächlichem Leistungsdatum statt. Danach wird eine alternative Belegung zur Kompensation der Umsätze branchenüblich und erfahrungsgemäß immer unwahrscheinlicher. Diese Reservierungs-Gebühr muss erhoben werden um einen möglichen Ausfall und Verdienstverlust abzusichern. 

9. Termin-Verlegungen 

Alle Buchungen können nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Ausnahmefällen einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag des ursprünglich gebuchten Datums verlegt werden. Terminverlegungen können nur kostenpflichtig und mit gleichzeitigem Verdienstausgleich zur Existenz- und Umsatzsicherung für den Auftragnehmer durchgeführt werden. Buchungen die einer Verlegung bedürfen, sollten wenn möglich in allgemein konjunkturschwache Monate wie November, Januar, Februar oder März gelegt werden – sofern nichts Anderes vereinbart wird. 
 
Mögliche Alternativtermine zur ursprünglichen Buchung sind dem Auftragnehmer vorab schriftlich oder fernmündlich vorzutragen. Der Auftragnehmer hat das Recht, für mögliche Alternativtermine Freitage oder andere Wochentage und auch Sonntage vorzuschlagen. 
 
Die Höhe der Kosten für gewünschte Terminverlegungen richten sich nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und gleichen der Aufzählung gemäß Punkt 11 dieser AGB. Sollte trotz einer Termin-Verlegung inkl. Verlegungskosten-Rechnung darauf folgend die Leistungen gänzlich abgesagt oder erneut verlegt werden, können bereits geforderte bzw. bezahlte Beträge nicht angerechnet oder erstattet werden. Geleistete bzw. geforderte Beträge sind kein „Guthaben“ sondern die reine Kompensation der bereits erfolgten Leistungen bzw. des zukünftigen Verdienstausfalls. 

10. Streitbeilegung in Verbrauchersachen 

Gemäß § 36 VSBG (1) 1. besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

11. Stornierung von Leistungen seitens des Auftraggebers 

Sollten Sie nicht (mehr) in der Lage sein, die bestellten Leistungen von DJ Jan in Anspruch zu nehmen oder den geschlossenen Buchungsvertrag versäumen, sind alle bestellten Leistungen ordnungsgemäß zu stornieren (mittels ausserordentlicher Kündigung des bestehenden Dienstvertrags) bzw. nachträglich zu vergüten. Die Höhe der Forderung richtet sich hauptsächlich nach dem Zeitpunkt Ihrer Absage. Auch Teilbeträge bei partiellen Stornierungen einzelner Positionen der ursprünglichen Bestellung sind zu vergüten. Eine angemessene Staffelung der entstehenden Beträge gliedert sich wie folgt: 

  • Stornierung bis 2 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 50% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete (abzüglich nicht entstandener Kosten wie Benzin, Spesen, etc) 
  • Stornierung weniger als 2 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 1000% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete (abzüglich nicht entstandener Kosten wie Benzin, Spesen oder, etc) 

Engagements, die weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum gebucht wurden, können nur zwei Kalendertage nach Erhalt der gewünschten Blockierung kostenfrei storniert werden. Anschließend fallen Stornogebühren in Höhe von 100% des Vertragswertes an. 
 
Ursache bzw. Zweck aller möglichen anfallenden Kosten ist die Vergütung von bisherigem Bearbeitungs- und Koordinationsaufwand, Reservierungen Ihres Wunschdatums und der daraus erfolgten Absagen an weitere Interessenten. Erhobene Gebühren dienen weiterhin dem Versuch, alternative Aufträge zum Beispiel mit Hilfe von Google-Werbung oder anderer helfender Plattformen zu erhalten. 
 
Gemäß §309 Zif 5b BGB, bleibt es jedem Auftraggeber gestattet einen geringeren oder wesentlich niedrigeren Schaden als den vom Auftragnehmer festgelegten pauschalierten Schadensersatzbetrag nachzuweisen. 

Alle Auflösungs-Optionen zum Zweck einer Stornierung von Leistungein sowie Kosten für ausserordentliche Kündigungen sind umgehend und ohne Zeitverzug (binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme des Auftragnehmers) zu bezahlen. Nur so ist garantiert, dass der Auftragnehmer eine Planungssicherheit wiederherstellen und sich ggf. um mögliche alternative Termine für den ursprünglich gebuchten Veranstaltungstag bemühen kann. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle gebuchten vertraglichen Verpflichtungen und damit die ursprüngliche Schuld und Vertragsinhalt unverändert und fortwährend bestehen. 

12. Stornierung von Leistungen seitens des Auftragnehmers 

Sollte die von Ihnen gebuchte Leistung z.B. aus persönlichen, krankeitgeschuldeten oder jeden anderen Gründen von DJ Jan nicht erfüllt werden, so wird Ihnen nach besten Kräften ein vergleichbarer Ersatz zu gleichen Konditionen von DJ Jan gestellt. Die Leistungsvertretung wird im Vorfeld über alle zu dem Zeitpunkt der Übernahme vorhandenen Details zur Feier von DJ Jan informiert. Eine Kontaktaufnahme mit dem Ersatz (sofern gewünscht oder nötig) erfolgt bei Bedarf seitens des Auftraggebers. Sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Feier werden auf den neuen Auftragnehmer (Ersatz) im Moment der Übernahme übertragen.  

13. Leistungsverzug 

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Zeitpunkt der Leistung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen auf die Leistung sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung sofort nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Jan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. 

14. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA 

Sind Sie der Veranstalter, also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator eines Events inkl. Musikvorführungen im Allgemeinen, so sind Sie verantwortlich für die Anmeldung und Gebührenzahlung an die GEMA. Dieses gilt, sofern eine „Öffentlichkeit“ des Events und keine nachweisliche, persönliche Beziehung unter allen anwesenden Gästen belegt werden kann. Die zu entrichtende Gebühr ist u.a. abhängig von Saalgröße, Eintrittsgeldern, Besucherzahlen oder der Anzahl der vorgeführten, geschützten Musiktitel. 

Dieses gilt zunächst grundsätzlich überall dort, wo geschützte Musik in jeglicher Form einem öffentlichen Publikum im Original oder einer interpretierten Fassung vorgeführt wird. Hierbei spielt das Attribut der Öffentlichkeit die entscheidende Rolle. Öffentlich ist jedes Publikum, das nicht in einer unmittelbar nachweislichen und direkten persönlichen Beziehung zum Veranstalter (bzw. zum Betreiber einer Location) steht. 

Aufgrund einer nachweislichen, persönlichen Beziehung zwischen dem Veranstalter (z.B. dem Hochzeitspaar oder dem Geburtstagskind) und seinen geladenen Gästen in dafür vorgesehene Räumlichkeiten sind private Feste, wie zum Beispiel kleinere Hochzeiten und Geburtstage, davon i.d.R. ausgeschlossen (Urteil vom Amtsgericht München. AZ.: 161C 28978/00), da hier keine „Öffentlichkeit“ im beschriebenen Sinne vorliegt. Das Attribut „kleinere“ meint hierbei einen definierten Personenkreis, der in einem nachweislich familiären oder unmittelbar freundschaftlichen Verhältnis (z.B. eingeladene Arbeitskollegen) zum z.B. Hochzeitspaar steht. In diesen Fällen müssen KEINE Gebühren gezahlt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Feiern mit mündlich ausgesprochenen Einladungen an nicht direkt absehbare Gäste aus dem erweiterten Bekanntenkreis und ohne direkte Verbindung zum Brautpaar, zum Jubilar oder anderem Veranstalter eines Events als öffentlich gelten können und gebührenpflichtig sind (auch z.B. Polterabende mit unklarer Besucherzahl). Ebenso ist der klassische Abschluss-, Entlassungs- oder Abiball kein rein „privates“ Fest. Hier müssen GEMA-Gebühren ordnungsgemäß berechnet und fristgerecht gezahlt werden. 

Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Sie können unter Umständen falsch oder veraltet sein. Besuchen Sie für weitere Informationen bitte die offizielle Internetpräsenz der GEMA unter https://www.gema.de

Nach GEMA Tarif VR-Ö wurde die von mir erstellte Musikkollektion ordnungsgemäß lizensiert und ist damit sowohl für eine private als eine öffentliche Verwendung zur Wiedergabe berechtigt. 

15. Nutzung von übermittelten Informationen 

Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations, Dienstleister und Einsatzkräfte, über die der Auftragnehmer Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ Jan für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ Jan erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch denselbigen verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ Jan die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen vom Auftragnehmer übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Ihre persönlichen Daten und Informationen zu Veranstaltungen werden ausschließlich zu internen Zwecken und organisatorischen Maßnahmen (auch zur Übermittlung an involvierte Dienstleister, vorgeschlagene Kollegen oder Vertretungskräfte) verwendet. Eine Weitergabe an dritte Personen, die nicht mit Ihrem Event in Zusammenhang stehen ist unzulässig. 

16. Erstellung und Nutzung von Ton-, Bild- bzw. Videomaterial 

Mit erfolgreicher Erfüllung einer Leistungsbuchung erteilt der Auftraggeber das Recht an DJ Jan, das von ihm ausgerichtete Event in Ton & Bildmaterial festzuhalten. Das Material darf von DJ Jan im Umfang sämtlicher Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte zu Eigenwerbung in digital- und printform verwendet werden. 

17. Anwendbares Recht 

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. 

18. Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers (Neuss) als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

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