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AGB

Event- & Hochzeits DJ

(Stand 27.10.2022) 

§1 Allgemeines 

Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen DJ Jan und dem jeweiligen Vertragspartner und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung. Von diesen allgemeinen Miet- und Servicebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der DJ Jan. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote der DJ Jan sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. Servicevertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch die DJ Janzustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Abschluss eines Vertrages. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Maßnahmen von Behörden und unvorhergesehene Ereignisse entbinden die DJ Jan von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

§2 Angebot und Abschluss 

Die Angebote von DJ jan ergeben sich im Zweifel aus der Mietpreisliste oder des Angebotes von DJ Jan , ansonsten aus der im Mietvertrag bzw. Servicevertrag bzw. Servicevertrag getroffenen Vereinbarung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind, sofern nicht anders Vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst verbindlich, durch schriftliche Bestätigung des Auftrags. Eine Versicherung seitens DJ Jan ist nicht möglich. Der Mietpreis ist, falls nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug bei Abholung bzw. Lieferung in bar fällig. DJ Jan ist berechtigt eine Kaution in Form von Euroschecks oder in bar, bis zur Höhe des Neupreises der Mietsache zu verlangen. Die Kaution wird dem Vertragspartner nach Beendigung des Mietvertrag bzw. Servicevertrages und der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache zurückgezahlt. Bei längerer Mietdauer ist DJ Jan berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es DJ Jan  gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen, deren sofortige Rückgabe zu verlangen und sämtliche Serviceleistungen einzustellen. Gegenstand des Miet- und Servicevertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot/Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen und/oder Beauftragungen für Dienstleistungen. DJ Jan behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. 

§3 Mietzeit/Buchungszeit/Dienstleistung 

Die Mietzeit/Buchungszeit/Dienstleistung wird nach Tagen berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Vertragspartner und endet mit der Rückgabe der Mietsache an DJ Jan. Wird die Mietsache auf Verlangen des Vertragspartners versendet, so beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietsache an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, Firma oder Anstalt. Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache über den ursprünglich vereinbarten Mietzeitraum hinaus, ist DJ Jan berechtigt für jeden zusätzlichen Tag den vollen Tagesmietzins in Rechnung zu stellen. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wenn nicht anders vereinbart. 

§4 Rücktritt 

Dem Vertragspartner wird ein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag bzw. Servicevertrag eingeräumt. Geht die Rücktrittserklärung in schriftlicher Form in weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Vertragsbeginn ein, ist der Vertragspartner verpflichtet, 50% und bei weniger als 7 Tagen 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei Verträgen, die kurzfristig geschlossen wurden, und innerhalb des 14-Tägigen Zeitraums liegen trifft dies nicht zu, dann müssen in jeden Fall 100% des vereinbarten Preises gezahlt werden.

§5 Pflichten des Vertragspartners 

Zum Abholen der Anlage bzw. zur Sicherung der Vertragspartnerdaten legt der Vertragspartner seinen gültigen deutschen Personalausweis vor, bzw. den Ausweis des Auftraggebers mit einer unterschriebenen Vollmacht. Der Vertragspartner hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, mit der erforderlichen Sorgfalt zu gebrauchen, alle Obliegenheiten die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von DJ Jan zu befolgen, sowie die Beschädigung oder Vernichtung der Mietsache DJ Jan unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden und Verluste haftet der Vertragspartner, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, bis zur vollen Höhe des Neupreises. Bis zum Eingang der vom Vertragspartner zu erbringenden Schadensersatzleistungen bei DJ Jan hat der Vertragspartner für jeden weiteren Tag den vollen Tagesmietzins zu zahlen. Im Falle eines Totalschadens hat der Vertragspartner unverzüglich den Neupreis der Mietsache zu ersetzen. Der Vertragspartner darf über die Mietsache nicht verfügen, sie weder veräußern, verpfänden, zur Sicherheit übertragen, vermieten, verleihen, verschenken, noch anderweitig in Reparatur zu geben. Der Vertragspartner ist des Weiteren verpflichtet, DJ Jan unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Bei Pfändungen hat der Vertragspartner den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum DJ Jan hinzuweisen. Sämtliche Schäden und Kosten zu ihrer Aufhebung als auch solche zur Wiederbeschaffung der Mietsache hat der Vertragspartner DJ Jan in vollem Umfang zu ersetzen. Sollte durch einen Totalschaden etwaige Folgeaufträge von anderen Vertragspartnern in Mitleidenschaft gezogen werden, hat der jeweilige verursachte Vertragspartner diese Verluste in vollem Umfang zu ersetzen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die wahrend der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Vertragspartner. Im Falle eines Totalschadens hat der Vertragspartner ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig 

davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und DJ Jan zu benachrichtigen. Lampenschäden, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter Rückgabe dem Vertragspartner zum Selbstkostenpreis berechnet. 

§6 Gewährleistung und sonstige Haftung 

a)DJ Jan behält sich eine Modelländerung des vermieteten Equipments vor. 

b) Es besteht keine Haftung durch DJ Jan für ausgefallenes Equipment oder deren Folgen daraus. 

c) Gewährleistungsansprüche gegen DJ Jan stehen nur dem Vertragspartner zu und sind von der Abtretung ausgeschlossen. 

d) Die Vertragspartner haften für die Einhaltung der Schallpegelgrenzen, der polizeilichen Genehmigung für die Veranstaltung und der Einhaltung der Brandschutzverordnung. 

e) Die Gebühren für GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) übernimmt der Veranstalter. 

f) Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach Anweisungen der Veranstaltungsleitung vor Ort und nur durch Personal vn DJ Jan bzw. Personen, die vom Personal eingewiesen wurden. 

g) Es gelten die Vereinbarungen der Vertragspartner über zugesagte Auf- und Abbauzeiten und den Standort des Mischpultes. Aufbau erfolgt je nach Aufwand mindestens 3 Stunden vor dem Soundcheck, d.h. mindestens 5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Abbau, je nach Aufwand, mindestens 2 Stunden nach Veranstaltungsende. Der Standort bei Bandbeschallung für das Mischpult ist maximal 20 Meter von der Bühne entfernt im mittleren Bereich der Bühne, sofern dies möglich ist. Platzbedarf, mindestens 2m x 2m. Der Zugriff durch dritte muss gesichert sein und gegebenenfalls muss eine Absperrung um den Mischerplatz angebracht sein. Ausnahme hiervon sind Konferenzen, Tagungen, Seminare ohne musikalische Live-Darbietungen. In diesem Zusammenhang trägt der Veranstalter auch sorge für Überfahrschwellen und/oder Übergangsschwellen für die verlegten Kabel vom Mischerplatz zur Bühne. 

h) Die Vertragspartner sorgen dafür, dass entsprechend notwendige Stromversorgung vorhanden ist. Die Steckdosen sollten sich im Bereich des Veranstaltungsortes bzw. der Bühne befinden. 

i) Die Vertragspartner haben dafür zu sorgen, dass der Weg zur Bühne/ Raum frei ist, so dass ein ungehinderter Aufbau möglich ist. Damit zusammenhängende Einfahr- und Sondergenehmigungen müssen mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei DJ Jan eingegangen sein. 

j) Die Vertragspartner sorgen dafür, dass genügend Parkplätze für die Transportfahrzeuge vorhanden sind. Nach Möglichkeit in der Nähe des Veranstaltungsortes bzw. der Bühne. Die Anzahl der Parkplätze ist abhängig von der Größe der Veranstaltung, mindestens aber für 1 PKW und bei größeren Veranstaltungen auch für einen 7,5T LKW. 

k) Bei Veranstaltungen im freien ist dafür Sorge zu Tragen, dass Bühne und Mischerplatz vor Regen und Wind geschützt sind. 

l) Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt des Vertrages gegenüber dritten Stillschweigen zu bewahren. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

m) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind die Parteien verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. 

n) Die Mietsache ist nicht versichert, es wird dem Vertragspartner empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen. 

§7 Rückgabe der Mietsache 

Die Rückgabe der Mietsache an DJ Jan hat auf seine Kosten und Gefahr des Vertragspartners unverzüglich nach Ablauf der Mietzeit unaufgefordert auf demselben Wege zu erfolgen, wie die Übergabe der Mietsache erfolgt ist, wenn nicht anders vereinbart. 

§8 Werbung 

Um die günstigen Preise zu ermöglichen, ist DJ Jan berechtigt bei der Veranstaltung für sich Werbung zumachen und Veranstaltungen auf der Homepage zu publizieren, sowie Bilder der Veranstaltung auf allen SozialMedia Kanälen zu veröffentlichen.

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw. Servicevertragsverhältnis mit DJ Jan ist Neuss. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und DJ Jan unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuss. 

§10 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

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